Anmeldung Zürcher Filmpreis 2025

Der Zürcher Filmpreis 2025 wird in drei Kategorien verliehen: Kurzfilm, langer Dokumentarfilm und langer Spielfilm. Eine Fachjury entscheidet, welche der eingereichten Werke eine Auszeichnung erhalten. Pro Kategorie werden der beste Film sowie je zwei herausragende Leistungen ausgezeichnet.

Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2025.

Die Übergabe der «Lupe» findet am 21. Oktober 2025 statt.

Bitte lesen Sie das «Reglement zum Zürcher Filmpreis», welches im Downloadbereich der Webseite der Zürcher Filmstiftung zu finden ist. Darin finden Sie alle Informationen und Bedingungen.

Teilnahmebedingungen
Produktionsfirmen können audiovisuelle Werke anmelden, wenn sie seit mindestens zwei Jahren ihren steuerrechtlichen Hauptsitz im Kanton Zürich haben und im Schweizerischen Handelsregister eingetragen sind. Bei Schweizer Produktionsfirmen ohne Sitz im Kanton Zürich muss die am Projekt beteiligte Autorenschaft oder Regie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich haben.

Koproduktionen werden berücksichtigt, wenn eine das Werk prägende Zürcher Beteiligung künstlerischer, technischer oder finanzieller Natur nachgewiesen werden kann.

Das Werk sollte innerhalb des vergangenen Jahres veröffentlich worden sein – zurückgerechnet vom 30. Juni 2025. Werke, die eine verbindliche Einladung zur Premiere an einem Festival oder für ein Releasedatum vor dem 1. September 2025 vorweisen können, sind unter der Voraussetzung zugelassen, dass sie bis zum 31. Juli 2025 zum Visionieren zur Verfügung stehen.

Genres
Es können Spielfilme, Dokumentarfilme, Animationsfilme und Experimentalfilme für die folgenden drei Kategorien eingereicht werden:

  • Langer Spielfilm
  • Langer Dokumentarfilm
  • Kurzfilm

Anmeldung
Um ein Werk zum Zürcher Filmpreis anzumelden, nutzen Sie das Anmeldeformular und reichen dieses zusammen mit sämtlichen Beilagen bis zum 30. Juni 2025 ein (es gilt das Datum des Poststempels). Das Anmeldeformular steht im Downloadbereich der Webseite der Zürcher Filmstiftung bereit.

Unterlagen per Post (an Zürcher Filmstiftung, Heinrichstrasse 147, 8005 Zürich):

  • Ausgefülltes und rechtsgültig unterschriebenes Anmeldeformular
  • Aktueller Handelsregisterauszug der Produktionsfirma
  • Bei Produktionsfirmen ohne Sitz im Kanton Zürich: Zürcher Wohnsitzbestätigung des:der Autor:in oder Regisseur:in
  • Finale Cast- und Crewliste (Funktion, Name) oder ein auf Papier gut lesbarer Titelabspann des Filmes (Screenshot)
  • Werbematerial zum angemeldeten Werk (Trailer, Filmausschnitte, Filmstills, Plakat) auf einem USB-Stick
  • Eine Visionierungskopie des angemeldeten Werkes auf einem USB-Stick oder einer externen Festplatte (idealerweise USB 3.0 für PC oder Mac mit Exfat- oder Mac-Formatierung einreichen. Die Assets dürfen nicht verschlüsselt oder mit einem Passwort geschützt sein)


Technische Spezifikationen der Visionierungskopie

Bildauflösung –    1920 x 1080 / 25 oder 24 fps (empfohlen)
–    1280 x 720
–    Kein 720 x 576
Videoformat –    QuickTime H.264 / 10 Mbps, max. 15 Mbps (empfohlen)
–     MP4 H.264 / 10 Mbps, max. 15 Mbps
Audio –     2.0 TV-Stereo-Mix (empfohlen)
–     5.1 TV-Mix
–     48 kHz AAC 32 kbs oder Linear PCM 16 oder 24 bit
Untertitel Die Jurymitglieder sprechen Deutsch, aber nicht zwingend Mundart. Der Film sollte daher deutsche oder englische Untertitel haben; eine deutsche Synchronversion ist ebenfalls möglich.

Auf unvollständige Anmeldungen wird nicht eingetreten. Es gibt keine Nachreichfrist für fehlende Unterlagen (ausgenommen das Visionierungsmaterial der Werke, die unter Ziff. 2 Abs. 6 Reglement zum «Zürcher Filmpreis» fallen).

Es gelten das Reglement zum «Zürcher Filmpreis» und die allgemeinen Bestimmungen des Förderreglements: www.filmstiftung.ch/ihr-antrag/downloads