Förderung
Im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase fördert die Zürcher Filmstiftung neu:
– Interaktive, digitale Kreationen auf den Stufen «Prototyp» und «Herstellung & Go-to-Market»
– Bedarfsorientierte Formate zur nachhaltigen Stärkung des Ökosystems Digitale Kultur
Die Förderinstrumente «Prototyp» und «Herstellung & Go-to-Market» unterscheiden zwischen Projekten «mit Marktpotenzial» und Projekten «ohne Marktpotenzial» und werden durch unterschiedliche Fachkommissionen beurteilt.
Der Bereich Digitale Kultur beinhaltet Computerspiele, Extended Reality und andere interaktive Erzählformate für eine interaktive Rezeption.
Unterstützt werden digitale Kreationen:
– die für eine interaktive Rezeption konzipiert sind
– eine künstlerisch-kreative Eigenständigkeit besitzen
– einen klar erkennbaren Mehrwert durch das gewählte digitale Medium oder einen hohen technologischen Innovationsgrad aufweisen.
Anträge stellen können Studios und Trägerschaften, die seit mindestens einem Jahr im Kanton Zürich ansässig sind. Die Obergrenze der Unterstützungsbeiträge liegt bei 150’000 Franken pro Projekt.
Registrierung Antragsstellende
Gesuche können nur von antragsberechtigten Personen oder Firmen gestellt werden, welche sich vorgängig auf der Onlineplattform der Zürcher Filmstiftung registriert haben.
Wichtige Daten
Registrierung: Offen
Eingabefrist: 26. November 2025
Ausführliche Informationen zu den für die Anträge benötigten Anforderungen, Unterlagen und Kriterien finden Sie im Reglement, den Förderrichtlinien und Merkblättern im Downloadbereich.
Bei Fragen finden sich weitere Informationen in den FAQs | Digitale Kultur.
