Geförderte Projekte, 1. Förderjahr
Im ersten Förderjahr wurden insgesamt 98 Gesuche mit einer Antragssumme von CHF 6’993’385 eingereicht.
In den Vorstudien wurden für das erste Jahr 38 Eingaben erwartet. Damit wurden in den ersten 12 Monaten fast so viele Gesuche eingereicht, wie für den gesamten dreijährigen Pilot erwartet werden.
In den Fachkommissionen «Digitale Kultur – ohne Marktpotenzial» und «Digitale Kultur – mit Marktpotenzial» wurden total 21 von 92 zugelassenen Anträgen mit insgesamt CHF 1’406’326 unterstützt.
Wichtige Daten
Nächste Infoveranstaltung: Donnerstag, 20. August 2026, Ab 17 Uhr, ZHdK, Toni-areal. Hier anmelden
Nächste Eingabefrist: 1. Oktober 2026
Für die fristgerechte Einreichung muss der vollständige Antrag am Eingabetermin auf der Onlineplattform «Digitale Kultur» der Zürcher Filmstiftung bis um 23:59 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) eingereicht werden.
Für das Förderinstrument «Stärkung Ökosystem» können laufend Anträge gestellt werden.
Förderung
Im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase fördert die Zürcher Filmstiftung:
– Interaktive, digitale Kreationen auf den Stufen «Prototyp» und «Herstellung & Go-to-Market»
– Bedarfsorientierte Formate zur nachhaltigen Stärkung des Ökosystems Digitale Kultur
Die Förderinstrumente «Prototyp» und «Herstellung & Go-to-Market» unterscheiden zwischen Projekten «mit Marktpotenzial» und Projekten «ohne Marktpotenzial» und werden durch unterschiedliche Fachkommissionen beurteilt.
Der Bereich Digitale Kultur beinhaltet Computerspiele, Extended Reality und andere interaktive Erzählformate für eine interaktive Rezeption.
Unterstützt werden digitale Kreationen:
– die für eine interaktive Rezeption konzipiert sind
– eine künstlerisch-kreative Eigenständigkeit besitzen
– einen klar erkennbaren Mehrwert durch das gewählte digitale Medium oder einen hohen technologischen Innovationsgrad aufweisen.
Anträge stellen können Studios und Trägerschaften, die seit mindestens einem Jahr im Kanton Zürich ansässig sind. Die Obergrenze der Unterstützungsbeiträge liegt bei 150’000 Franken pro Projekt.
Registrierung Antragsstellende
Gesuche können nur von antragsberechtigten Personen oder Firmen gestellt werden, welche sich vorgängig auf der Onlineplattform der Zürcher Filmstiftung registriert haben. Die Bestätigung der Registrierung kann bis zu max. drei Tage dauern.
Ausführliche Informationen
Ausführliche Informationen zu den für die Anträge benötigten Anforderungen, Unterlagen und Kriterien finden Sie im Reglement, den Förderrichtlinien und Merkblättern im Downloadbereich.
Bei Fragen finden sich weitere Informationen in den FAQs | Digitale Kultur.
Sollten die gesuchten Antworten dort nicht gefunden werden, kann man sich an koordination_digitalekultur@filmstiftung.ch wenden.
Technische Probleme
Bei Problemen mit dem Upload können Sie bis 17 Uhr am Eingabetag anrufen (+41 (0)43 960 35 35) oder die Dokumente bis zur genannten Frist per Mail (antrag@filmstiftung.ch) senden.
Formelle Prüfung
Die Geschäftsstelle nimmt eine formelle Prüfung der eingegangenen Anträge vor. Anträge, welche die formellen Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht vollständig sind oder zum massgeblichen Termin nicht fristgerecht eingereicht worden sind, werden von der Geschäftsstelle zurückgewiesen.
