Digitale Kultur

Neues Reglement ab 1. September 2026

Ziel des dreijährigen Pilots «Digitale Kultur» ist es, eine Förderung zu erarbeiten, welche den Bedürfnissen der Branche in der Region Zürich bestmöglich entspricht. Deshalb wird im Rahmen der Versuchsphase getested, gelernt und der ständige Austausch mit den Stakeholdern in Zürich gepflegt. Aus diesem Grund werden das Reglement und die Förderrichtlinien ständig angepasst und verbessert.

Das revidierte Förderreglement «Digitale Kultur» ist per 1. September 2026 in Kraft getreten. Es bildet die verbindliche Grundlage für alle Förderrunden ab diesem Datum. Wurde ein Dossier bereits vor dem 1. September 2026 eingereicht, gelten die bisherigen Bestimmungen – die Geschäftsstelle meldet sich bei Bedarf. Bei Fragen zur Eingabe bitten wir darum, sich direkt an Ke-ren Wang
(ke-ren.wang@filmstiftung.ch) zu wenden.

Anpassungen

Es werden auf Anfrage die zwei Templates «Finanzierungsplan» und «Budget» zur Verfügung gestellt. Sie dienen als Referenz und müssen nicht zwingend eingesetzt werden. Weitere Templates sind geplant. Wir empfehlen, das Reglement und die Förderrichtlinien vor der Antragsstellung erneut zu studieren, da einige Konkretisierungen gemacht worden sind. Hier sind drei der wichtigsten Änderungen:

Zürich-Bezug
Der Zürich Bezug wird neu über das Budget statt über Köpfe berechnet. Neu wird der Drittel der nötigen Projektbeteiligten über die Personalkosten (Honorare/Löhne an Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich) über das Projektbudget ausgewiesen.

Antrag Prototyp
Beim Antrag für Förderung Prototyp ist die Eingabe eines erfahrbaren Prototyps nicht mehr zwingend. Es reicht die Eingabe einer Visualisierungshilfe. (z. B. Gameplay- oder Konzeptvideo).

Zweiteingabe
Eine Zweiteingabe des gleichen Projekts auf gleicher Stufe ist bei allen Förderinstrumenten (Prototyp, Herstellung & Go to Market, Stärkung Ökosystem) möglich, sofern die Fachkommission explizit dazu einlädt. Der Entscheid der Fachkommission wird nach der Fachkommissionssitzung übermittelt.

 

Geförderte Projekte, 1. Förderjahr

Im ersten Förderjahr sind insgesamt 98 Gesuche mit einer Antragssumme von CHF 6’997’592 eingereicht worden.
In den Vorstudien wurden für das erste Jahr 38 Eingaben erwartet. Damit haben uns bereits in den ersten zwölf Monaten fast so viele Gesuche erreicht, wie für den dreijährigen Pilot insgesamt erwartet worden sind.
In den Fachkommissionen «ohne Marktpotenzial» und «mit Marktpotenzial» wurden total 21 von 92 zugelassenen Anträgen mit insgesamt CHF 1’411’326 unterstützt. Mit den 5 unterstützten Anträgen für «Stärkung Ökosystem» wurden insgesamt 26 Projekte mit 1’536’046 CHF unterstützt.

Geförderte Projekte

 

Nächste Eingabefristen
Nächste Eingabefristen: 1. Oktober 2026, 1. März 2027, 1. September 2027

Für die fristgerechte Einreichung muss der vollständige Antrag am Eingabetermin auf der Onlineplattform «Digitale Kultur» der Zürcher Filmstiftung bis um 23:59 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) eingereicht werden.
Für das Förderinstrument «Stärkung Ökosystem» können laufend Anträge gestellt werden.

 

Registrierung Antragsstellende
Gesuche können nur von antragsberechtigten Personen oder Firmen gestellt werden, welche sich vorgängig auf der Onlineplattform der Zürcher Filmstiftung registriert haben. Die Bestätigung der Registrierung kann bis zu max. drei Tage dauern

 

Förderung
Im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase fördert die Zürcher Filmstiftung:

– Interaktive, digitale Kreationen auf den Stufen «Prototyp» und «Herstellung & Go-to-Market»
– Bedarfsorientierte Formate zur nachhaltigen Stärkung des Ökosystems Digitale Kultur

Die Förderinstrumente «Prototyp» und «Herstellung & Go-to-Market» unterscheiden zwischen Projekten «mit Marktpotenzial» und Projekten «ohne Marktpotenzial» und werden durch unterschiedliche Fachkommissionen beurteilt.

Der Bereich Digitale Kultur beinhaltet Computerspiele, Extended Reality und andere interaktive Erzählformate für eine interaktive Rezeption.

Unterstützt werden digitale Kreationen:

– die für eine interaktive Rezeption konzipiert sind
– eine künstlerisch-kreative Eigenständigkeit besitzen
– einen klar erkennbaren Mehrwert durch das gewählte digitale Medium oder einen hohen technologischen Innovationsgrad aufweisen.

Anträge stellen können Studios und Trägerschaften, die seit mindestens einem Jahr im Kanton Zürich ansässig sind. Die Obergrenze der Unterstützungsbeiträge liegt bei 150’000 Franken pro Projekt.

 

Registrierung Antragsstellende
Gesuche können nur von antragsberechtigten Personen oder Firmen gestellt werden, welche sich vorgängig auf der Onlineplattform der Zürcher Filmstiftung registriert haben. Personen mit Filmprofilen müssen sich neu registrieren. Die Bestätigung der Registrierung kann bis zu max. drei Tage dauern.

 

Ausführliche Informationen
Ausführliche Informationen zu den für die Anträge benötigten Anforderungen, Unterlagen und Kriterien findet ihr im Reglement, den Förderrichtlinien und Merkblättern im Downloadbereich.
Bei Fragen finden sich weitere Informationen in den FAQs | Digitale Kultur.

Sollten die gesuchten Antworten dort nicht gefunden werden, kann man sich an Ke-ren Wang (ke-ren.wang@filmstiftung.ch) wenden.