Digitale Kultur

Geförderte Projekte, 1. Förderjahr
Im ersten Förderjahr wurden insgesamt 98 Gesuche mit einer Antragssumme von CHF 6’993’385 eingereicht.
In den Vorstudien wurden für das erste Jahr 38 Eingaben erwartet. Damit haben uns bereits in den ersten zwölf Monaten fast so viele Gesuche erreicht, wie für den dreijährigen Pilot insgesamt erwartet worden sind.
In den Fachkommissionen «Digitale Kultur – ohne Marktpotenzial» und «Digitale Kultur – mit Marktpotenzial» wurden total 21 von 92 zugelassenen Anträgen mit insgesamt CHF 1’406’326 unterstützt.

Geförderte Projekte

 

Wichtige Daten
Nächste Infoveranstaltung: Donnerstag, 20. August 2026, Ab 17 Uhr, ZHdK, Toni-Areal. Hier anmelden
Nächste Eingabefrist: 1. Oktober 2026

Für die fristgerechte Einreichung muss der vollständige Antrag am Eingabetermin auf der Onlineplattform «Digitale Kultur» der Zürcher Filmstiftung bis um 23:59 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) eingereicht werden.
Für das Förderinstrument «Stärkung Ökosystem» können laufend Anträge gestellt werden.

 

Hinweis zur nächsten Eingabefrist
Im Rahmen des Pilotprojekts «Digitale Kultur» ist es uns ein grosses Anliegen, euer Feedback laufend aufzunehmen und unsere Prozesse zu optimieren.
Aus diesem Grund werden wir voraussichtlich am 1. September 2026 ein neues Förderreglement veröffentlichen. Dieses wird die verbindliche Grundlage für alle Eingaben der kommenden Förderrunde bilden (Eingabefrist: 1. Oktober 2026). Welche Kriterien und Änderungen das genau umfasst, können wir im Detail kommunizieren, sobald das neue Reglement formell abgenommen und bewilligt wurde.
Wichtig für bereits eingereichte Gesuche:
Wurde das Dossier bereits vor dem 1. September 2026 eingereicht? Dann bitten wir euch, das neue Reglement nach dessen Publikation genau zu prüfen. Sollten sich daraus nötige Anpassungen für die Eingabe ergeben, meldet euch bitte direkt bei
Ke-ren Wang.
Auch für alle allgemeinen Fragen rund um die Antragsstellung steht euch Ke-ren unter dieser Adresse jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Förderung
Im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase fördert die Zürcher Filmstiftung:

– Interaktive, digitale Kreationen auf den Stufen «Prototyp» und «Herstellung & Go-to-Market»
– Bedarfsorientierte Formate zur nachhaltigen Stärkung des Ökosystems Digitale Kultur

Die Förderinstrumente «Prototyp» und «Herstellung & Go-to-Market» unterscheiden zwischen Projekten «mit Marktpotenzial» und Projekten «ohne Marktpotenzial» und werden durch unterschiedliche Fachkommissionen beurteilt.

Der Bereich Digitale Kultur beinhaltet Computerspiele, Extended Reality und andere interaktive Erzählformate für eine interaktive Rezeption.

Unterstützt werden digitale Kreationen:

– die für eine interaktive Rezeption konzipiert sind
– eine künstlerisch-kreative Eigenständigkeit besitzen
– einen klar erkennbaren Mehrwert durch das gewählte digitale Medium oder einen hohen technologischen Innovationsgrad aufweisen.

Anträge stellen können Studios und Trägerschaften, die seit mindestens einem Jahr im Kanton Zürich ansässig sind. Die Obergrenze der Unterstützungsbeiträge liegt bei 150’000 Franken pro Projekt.

 

Registrierung Antragsstellende
Gesuche können nur von antragsberechtigten Personen oder Firmen gestellt werden, welche sich vorgängig auf der Onlineplattform der Zürcher Filmstiftung registriert haben. Die Bestätigung der Registrierung kann bis zu max. drei Tage dauern.

 

Ausführliche Informationen
Ausführliche Informationen zu den für die Anträge benötigten Anforderungen, Unterlagen und Kriterien findet ihr im Reglement, den Förderrichtlinien und Merkblättern im Downloadbereich.
Bei Fragen finden sich weitere Informationen in den FAQs | Digitale Kultur.

Sollten die gesuchten Antworten dort nicht gefunden werden, kann man sich an koordination_digitalekultur@filmstiftung.ch wenden.

 

Technische Probleme
Bei Problemen mit dem Upload könnt ihr bis 17 Uhr am Eingabetag anrufen (+41 (0)43 960 35 35) oder die Dokumente bis zur genannten Frist per Mail (antrag@filmstiftung.ch) senden.

 

Formelle Prüfung
Die Geschäftsstelle nimmt eine formelle Prüfung der eingegangenen Anträge vor. Anträge, welche die formellen Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht vollständig sind oder zum massgeblichen Termin nicht fristgerecht eingereicht worden sind, werden von der Geschäftsstelle zurückgewiesen.