Als Privatperson:
- Eine Wohnsitzbestätigung hochladen, die bescheinigt, dass seit mindestens 1 Jahr eine Anmeldung im Kanton Zürich besteht.
Die Bescheinigung sollte nicht älter als zwei Monate sein.
Als Verein oder Institution:
- Bestätigung der Vereinsgründung mit Hinweis auf Sitz des Vereins oder Bestätigung Sitz der Institution hochladen. Beide Bestätigungen bescheinigen, dass der Verein oder die Institution ihre Geschäftstätigkeiten seit mindestens 1 Jahr in Zürich haben.
Die Bescheinigung sollte nicht älter als zwei Monate sein.
Als Einzelfirma:
- Wohnsitzbestätigung reicht aus. Die Wohnsitzbestätigung bescheinigt, dass seit mindestens 1 Jahr eine Anmeldung im Kanton Zürich besteht.
Die Bescheinigung sollte nicht älter als zwei Monate sein.
Als Firma ohne bestehende Rechtsform (mit Gründungsabsicht):
- Eine Wohnsitzbestätigung hochladen und eine Absichtserklärung zur Gründung einreichen. Eine Wohnsitzbestätigung bescheinigt, dass seit mindestens 1 Jahr eine Anmeldung im Kanton Zürich besteht.
Die Bescheinigung sollte nicht älter als zwei Monate sein.
Als Firma (GmbH):
- Handelsregisterauszug hochladen, der bescheinigt, dass der Hauptsitz der Firma seit mindestens 1 Jahr im Kanton Zürich ist.
Die Bescheinigung sollte nicht älter als zwei Monate sein.
Als Firma (AG):
- Handelsregisterauszug hochladen, der bescheinigt, dass der Hauptsitz der Firma seit mindestens 1 Jahr im Kanton Zürich ist.
- Aktienregisterauszug hochladen, der bescheinigt, dass die Firma mehrheitlich im Besitz von in der Schweiz wohnhaften Personen ist.
Die Bescheinigung sollte nicht älter als zwei Monate sein.
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