Förderinstrumente & Antragsberechtigung

Welche Förderinstrumente gibt es?

Es gibt drei Förderbereiche:

  1. «Prototyp»: Entwicklung von Prototypen
  2. «Herstellung & Go-to-Market»: Produktion und Markteinführung
  3. «Stärkung des Ökosystems»: Förderung von Infrastruktur, Bildungsangeboten, Vernetzung und Partnerschaften, die das gesamte Ökosystem der digitalen Kultur im Kanton Zürich stärken und sichtbar machen
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Wer kann über ein Einzelprofil einreichen?

Es können sich Kapitalgesellschaften (AG & GmbH) als Firmenprofil registrieren. Wird die Registrierung bestätigt, ist es möglich Anträge einzureichen.

Voraussetzungen für eine Registrierung sind:

  • Seit mind. 1 Jahr steuerrechtlicher Wohnsitz im Kanton Zürich (Nachweis: Wohnsitzbestätigung)
  • Unabhängigkeit von Medienunternehmen und Aus- und Weiterbildungsinstitutionen
  • Eigen- und Fremdkapital sowie die Geschäftsleitung sind mehrheitlich Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
  • ein Drittel der Projektbeteiligten sind seit mind. 1 Jahr steuerrechtlich im Kanton Zürich angemeldet

Ein Firmenprofil berechtigt für die Antragstellung auf die Förderinstrumente «Prototyp», «Herstellung & Go-to-Market»» und «Stärkung Ökosystem».

Wichtig für die Produktionsförderung: Die Bewerbung muss als Firma/Rechtsträger erfolgen.

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Wer kann über ein Firmenprofil einreichen?

Es können sich Kapitalgesellschaften (AG & GmbH) als Firmenprofil registrieren. Wird die Registrierung bestätigt, ist es möglich Anträge einzureichen.

Voraussetzungen für eine Registrierung sind:

  • Seit mind. 1 Jahr steuerrechtlicher Wohnsitz im Kanton Zürich (Nachweis: Wohnsitzbestätigung)
  • Unabhängigkeit von Medienunternehmen und Aus- und Weiterbildungsinstitutionen
  • Eigen- und Fremdkapital sowie die Geschäftsleitung sind mehrheitlich Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
  • ein Drittel der Projektbeteiligten sind seit mind. 1 Jahr steuerrechtlich im Kanton Zürich angemeldet

Ein Firmenprofil berechtigt für die Antragstellung auf die Förderinstrumente «Prototyp», «Herstellung & Go-to-Market»» und «Stärkung Ökosystem».

Wichtig für die Produktionsförderung: Die Bewerbung muss als Firma/Rechtsträger erfolgen.

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Gibt es Ausnahmen für neu gegründete Firmen?

Ja. Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, gibt es folgende Ausnahmeregelungen:

  • Bei Neugründungen von Kapitalgesellschaften durch Personen, von denen die Mehrheit seit mindestens einem Jahr ihren steuerrechtlichen Hauptsitz im Kanton Zürich hat, sind Studios und weitere Trägerschaften ohne Wartefrist von einem Jahr antragsberechtigt.
  • Einzelpersonen, die seit mindestens einem Jahr ihren steuerrechtlichen Hauptsitz im Kanton Zürich haben, sind zugelassen, sofern sie die Bereitschaft bekunden, eine juristische Person zu gründen, an der sie mehrheitlich beteiligt sind. Der Förderbeitrag kann in der Regel erst nach erfolgter Gründung ausbezahlt werden.
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Wer zählt als Projektbeteiligte?

Es werden zwei Kategorien unterschieden:

  1. Projektbeteiligte (Kernteam): Personen, die zum Kernteam gehören
  2. Externe Mitarbeitende: Personen, die für die Projektbeteiligten Zuarbeiten machen (z.B. ein Musiker, der für den:die Komponist:in, Teil der Projektbeteiligten, Musik einspielt)

Freelancer: Je nach Funktion können sie zur einen oder anderen Kategorie gehören.

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Was sind Kreativschaffende?

Zu den Kreativschaffenden gehören Menschen aus den Bereichen:

Erstellung von Inhalt generell, Game Design, Programmierung, Produktion und Management der Produktion, Animation, Marketing, Sound Design, Musik, Administrationsdienstleistungen, die für den Erhalt des kreativen Betriebs nötig sind.

Nicht eingeschlossen sind: Lokalisierung, Q&A und andere Personen, die für den kreativen Betrieb nicht direkt notwendig sind.

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