Praktische Beispiele & Sonderfälle

Beispiel 1: Studio aus Zürich, im Juni 2025 gegründet

Situation: Ein kleines Studio aus Zürich wurde im Juni 2025 gegründet und arbeitet bereits seit November 2024 an der Entwicklung eines Games.

Frage: Ist ein Antrag im Rahmen der Förderung «Digitale Kultur» möglich, obwohl das Studio erst seit Juni 2025 gegründet ist?

Antwort: Ja, ein Antrag ist möglich. Firmen sind grundsätzlich nur zugelassen, wenn sie seit mindestens 1 Jahr ihren Firmensitz in Zürich haben. Da es sich aber um ein Pilotprojekt handelt, gibt es eine Ausnahmeregelung:

Bei Neugründungen von Kapitalgesellschaften durch Personen, von denen die Mehrheit seit mindestens einem Jahr ihren steuerrechtlichen Hauptsitz im Kanton Zürich hat, sind Studios ohne Wartefrist antragsberechtigt.

Wichtig zu beachten:

  • Unabhängigkeit von Medienunternehmen und Aus- und Weiterbildungsinstitutionen
  • Eigen- und Fremdkapital sowie Geschäftsleitung mehrheitlich bei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Mindestens ein Drittel der Projektbeteiligten muss seit mindestens 1 Jahr den steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich haben
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Beispiel 2: Einzelperson mit neu gegründeter GmbH

Situation: Eine Person wohnt seit über 2 Jahren in Zürich und hat seit ca. einem Monat eine GmbH mit Sitz in Zürich. Geplant ist die Zusammenarbeit mit einem Freelancer aus Bern für die Ausarbeitung eines Prototypen.

Frage: Sollte die Registrierung auf der Onlineplattform als Firma oder als Einzelprofil erfolgen?

Antwort:

  • Für Prototyp-Förderung sind beide Profile zulässig
  • Für Produktionsförderung muss die Bewerbung als Firma erfolgen
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Beispiel 3: Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag

Situation: Eine Person ist als Einzelfirma registriert und hat deshalb keinen Handelsregistereintrag.

Frage: Ist es möglich, einen Antrag auf Produktionsförderung zu stellen, wenn versprochen wird, eine GmbH oder einen Verein zu gründen?

Antwort: Ja, das ist möglich. Ein Antrag auf Produktionsförderung kann eingereicht werden, wenn die Bereitschaft bekundet wird, eine GmbH oder einen Verein zu gründen.

Wichtig: Der Förderbeitrag kann erst nach erfolgter Gründung ausbezahlt werden.

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