Neuerungen bei den Anträgen

Solide Förderanträge einzureichen ist mit einigem Aufwand verbunden – beim Erstellen und beim Prüfen. Wir arbeiten deshalb laufend an der Onlineplattform, über die Sie bei uns die Anträge einreichen, und an den Anforderungen an die Antragsdossiers. Dies immer mit dem Ziel, den Antragsprozess für beide Seiten effizienter zu gestalten.

 

Ab sofort gibt es einige Neuerungen:

(Fast) kein Papier mehr: Ihr Antragsdossier inkl. Exposé, Treatment oder Drehbuch reichen Sie wie gewohnt über die Onlineplattform ein. Ausgedruckt per Post brauchen wir jedoch nur noch die rechtsgültig unterschriebenen «Antragsunterlagen»: Antragsformular, Budget und Finanzierungsplan.
Das bedeutet: Die Fachkommissionsmitglieder der Filmstiftung lesen Ihr Antragsdossier digital auf einem Computerbildschirm oder Tablet. Sie verschönern Ihnen das Leseerlebnis, wenn Sie dies bei der Gestaltung der Dossiers berücksichtigen (idealerweise A4 Hochformat und einspaltig).

Neue Merkblätter: Auf der Onlineplattform und im Downloadbereich unserer Webseite finden Sie jeweils die aktuellen Merkblätter für alle Förderstufen. Neu finden Sie darin Angaben zur Anzahl Seiten, die die verschiedenen Dokumenttypen haben dürfen. Zudem ist angegeben, welche Dokumente freiwillig, welche zwingend und welche unter bestimmten Voraussetzungen zwingend sind.

Seitenanzahl und Menge der Dokumente: Diese haben sich verändert (z.B. sind neu 2-seitige Biografien möglich und die Anzahl LOI ist höher). Details entnehmen Sie den neuen Merkblättern.

Letter Of Intent: Wie bisher müssen Sie bei Crew und Cast einen Status angeben: «Angefragt», «Zugesichert» oder «Zugesagt». Neu ist erst beim Status «Zugesagt» zwingend ein LOI der betreffenden Person erforderlich. Beim Status «Angefragt» und «Zugesichert» können Sie freiwillig ein LOI hochladen; die Richtigkeit Ihrer Angabe bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular.

Und nicht neu, aber eine Erinnerung wert: Wenn eine Produktionsfirma auf Stufe Entwicklung einreicht, braucht es zwingend einen Vertrag oder Dealmemo zwischen Produktionsfirma und Autorenschaft. Auf Entwicklungsstufe 3 und bei Herstellung braucht es zwingend einen Vertrag oder Dealmemo zwischen Produktionsfirma und Regie.

Reihenfolge der Dokumente im Dossier: Die Onlineplattform setzt die hochgeladenen Dokumente in einer neuen Reihenfolge zusammen. Diese ist angelehnt an die Reihenfolge eines BAK-Dossiers. Details entnehmen Sie den neuen Merkblättern.