Über den Fast Track

Die Richtlinien für den Wettbewerb Fast Track sowie das Merkblatt finden sich im Downloadbereich.

Mit dem Wettbewerb «Fast Track» bietet die Zürcher Filmstiftung eine niederschwellige Unterstützung zur Herstellung kurzer und langer Filme mit besonderem künstlerischen Anspruch. Das Förderinstrument richtet sich an neue Talente im Bereich Regie oder Produktion aller Genres. Entweder stammen beide aus dem Nachwuchsbereich oder es handelt sich um ein Tandem aus Regie und Produktion, bei dem mindestens eine der beiden Parteien aus dem Nachwuchs stammt. Das Herstellungsbudget darf CHF 600’000 nicht überschreiten, die Filmstiftung übernimmt max. 80% der Finanzierung. Die Restfinanzierung muss innerhalb von 12 Monaten gesichert sein. Eine jährlich wechselnde Jury kürt bis zu drei Gewinnerprojekte.

Wer ein Projekt einreichen möchte, muss sich vorgängig auf der Onlineplattform der Zürcher Filmstiftung für den Fast Track registrieren.

Wer kann einreichen?

Projekte können von Vereinen, Genossenschaften, GmbHs und Aktiengesellschaften eingereicht werden, die bereits Erfahrung in der Herstellung von Filmen aufweisen und ihr steuerrechtliches Domizil in der Schweiz haben. Teilnahmeberechtigt sind Teams, bei denen mindestens eine Partei (Regie oder Produktion) als Nachwuchs gilt – also noch keinen Herstellungsbeitrag der Zürcher Filmstiftung für einen langen Film erhalten hat. Mindestens eine der Parteien muss ausserdem seit mindestens zwei Jahren das steuerrechtliche Domizil im Kanton Zürich nachweisen.

Nicht zugelassen sind Projekte,

  • die bereits bei einer Förderung im In- oder Ausland für einen Herstellungsantrag eingereicht haben,
  • mit einem Medien- oder Sendeunternehmen oder Abrufdienst entwickelt wurden oder
  • von Regie oder Produktion eingereicht werden, die schon einmal einen Fast Track gewonnen haben.

Was kann eingereicht werden?

Der Antrag kann entweder ein Projekt mit einem einzelnen Film umfassen oder aus einem Paket mit bis zu drei Kurzfilmen bestehen. Der Regionaleffekt im Kanton Zürich muss dabei mindestens 100 % betragen. Die Fertigstellung des Projekts muss innert zwei Jahren nach abgeschlossener Finanzierung erfolgen.

Wie kann eingereicht werden?

Wer ein Projekt einreichen möchte, muss sich vorgängig auf der Onlineplattform der Zürcher Filmstiftung für den Fast Track registrieren. Achtung: die Freischaltung kann mehrere Tage dauern. Nach erfolgreicher Registrierung wird das Projekt durch den:die Nutzer:in via Plattform eingereicht.

Wie werden die eingereichten Projekte beurteilt?

Die jährlich wechselnde Jury beurteilt alle Projekte zunächst anonym und lädt ausgewählte Teams zu einem Gespräch ein. Pro Fast Track Ausgabe werden bis zu drei Gewinnerprojekte gekürt.

Es gelten die Richtlinien und das Merkblatt zu Fast Track sowie die allgemeinen Bestimmungen des Förderreglements.