Anmeldung & Teilnahme Digitale Kultur

Studios und Künstler:innen können Projekte anmelden, wenn sie entweder seit mindestens einem Jahr ihren steuerrechtlichen Hauptsitz (Firma) oder ihren steuerrechtlichen Wohnsitz (Einzelperson) im Kanton Zürich haben.

Unterstützt werden digitale Kreationen:

  • die für eine interaktive Rezeption konzipiert sind
  • einen künstlerische-kreative Eigenständigkeit besitzen
  • einen klar erkennbaren Mehrwert durch das gewählte digitale Medium oder einen hohen technologischen Innovationsgrad aufweisen.

Koproduktionen werden berücksichtigt, wenn eine das Werk prägende Zürcher Beteiligung künstlerischer, technischer oder finanzieller Natur nachgewiesen werden kann.

Das Werk sollte innerhalb des vergangenen Jahres veröffentlicht worden sein (Full Release) – zurückgerechnet vom 30. Juni 2026.

Antragsberechtigung
Antragsberechtigt für den Zürcher Filmpreis sind Firmen und Einzelpersonen, sofern sie (kumulativ):

  • seit mindestens einem Jahr ihren steuerrechtlichen Hauptsitz (Firma) oder ihren Wohnsitz (Privatperson) im Kanton Zürich haben;
  • von Medienunternehmen und von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen unabhängig sind,
  • an deren Eigen- und Fremdkapital sowie deren Geschäftsleitung mehrheitlich Personen mit Wohnsitz in der Schweiz beteiligt sind sowie
  • mindestens ein Drittel der am Projekt beteiligten Kreativschaffenden seit mindestens einem Jahr den steuerrechtlichen Wohnsitz sowie den Arbeitsmittelpunkt im Kanton Zürich haben

Keine Antragsberechtigung
Nicht antragsberechtigt sind:

  • Neuauflagen bereits existierender Projekte (Ausnahme: wenn diese auf einer eigenständigen Idee basieren)
  • Für die interaktive Rezeption nicht wesentliche Projektbestandteile, wie z.B. Begleitmaterialien, Kurationsleistungen, etc.
  • Wissenschaftliche Arbeiten, Forschungsprojekte
  • Auftrags- und Werbeproduktionen und Promotionsplattformen oder Publikationen aller Art
  • Projekte, die Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung sind (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.)
  • Projekte mit pornografischem, rassistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt

Anmeldung
Um ein Werk zum Zürcher Filmpreis anzumelden, nutzen Sie diesen Anmeldelink und reichen dieses zusammen mit sämtlichen Beilagen bis zum 30. Juni 2026 ein.
Zusätzlich verlangte Unterlagen:

  • Aktuelle Wohnsitzbestätigung des Antragsstellers oder aktueller Handelsregisterauszug der Firma

Auf unvollständige Anmeldungen wird nicht eingetreten. Es gibt keine Nachreichfrist für fehlende Unterlagen.

Es gelten das Reglement zum «Zürcher Filmpreis», das «Reglement zum Zürcher Filmpreis für die Digitale Kultur» und die allgemeinen Bestimmungen des Förderreglements: www.filmstiftung.ch/ihr-antrag/downloads