Coronavirus

Auf dieser Seite veröffentlichen wir laufend Informationen, die in Zusammenhang mit unserer Tätigkeit und den Auswirkungen des Coronavirus stehen.

Stand 20. April 2023

 

Einreichen von Förderanträgen ab April 2023

In der Schweiz können seit dem 30. Juni 2022 grundsätzlich keine Covid-Zusatzkosten mehr übernommen werden – weder von den Kantonen noch vom Bund. Dasselbe gilt auch für die Förderinstitutionen BAK, SRG, Zürcher Filmstiftung, Berner Filmförderung, Filmförderung der Region Basel und Cinéforom. Für die Eingaben ab April 2023 wurden die Formulare Budget und Finanzierungsplan deshalb wieder angepasst. Wir bitten die Gesuchsteller darum, für Anträge auf Herstellungsförderung nur noch die aktuellen Formulare auf der Website des BAK zu benutzen.

Im Budget sind noch folgende Budgetposten für allfällige Covid-Alltagskosten vorgesehen: 2317 Covid-Delegierte:r (anrechenbar nur bei internationalen Koproduktionen, oder allenfalls bei Dreharbeiten im Ausland), 6706 Covid-Material, 6707 COVID-Test. Die Zusatzkosten müssen über die herkömmliche Projektfinanzierung gedeckt werden. Anrechenbar sind:
– Bei einem Schweizer Film höchstens CHF 10’000
– Bei einer internationalen Koproduktion oder Dreharbeiten im Ausland höchstens CHF 30’000 (inkl. Covid-Delegierte:r)


Tatsächlichkeitsdossier

Werden aufgrund der Vorgaben oder der aktuellen Situation der beteiligten Länder weitere covidbedingte Kosten erwartet, muss der Produzent die Institution mit dem höchsten Förderbeitrag spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn über die Einschätzung der Kosten informieren. Die Förderinstitutionen tauschen sich über eine mögliche ausserordentliche Nachfinanzierung aus. Bei einem positiven Entscheid werden höchstens 80% der effektiven Kosten nach Prüfung der Abrechnung und Belege übernommen.


Während der Dreharbeiten

Zusatzkosten, die über das budgetierte hinausgehen und die während der Dreharbeiten durch Covid entstehen (z.B. Drehunterbruch) werden nur noch bei Erkrankung von Regie, DoP, des Hauptcasts oder Nebenrollen – sofern bereits angedreht – akzeptiert. Der:die Produzent:in muss in einem solchen Fall die Institution mit dem höchsten Förderbeitrag sofort informieren. Falls ein ausserordentliches Nachfinanzierungsgesuch notwendig wird, ziehen die Förderinstitutionen eine: neutrale:n Expert:in von aussen hinzu, welche:r eine Einschätzung des Ausfalls abgibt. Auch bei solch ausserordentlichen Zusatzkosten entscheiden die Förderinstitutionen gemeinsam und übernehmen allenfalls höchstens 80% der Kosten.


Projekte, die zwischen 2019-2021 eine Förderzusage erhalten haben

Für einige wenige Projekte, die zwischen 2019-2021 Förderzusagen in Höhe von mehr als 50% des Schweizer Finanzierungsanteils erhalten haben, gilt weiterhin, dass die oben erwähnten anrechenbaren Covid-Zusatzkosten, die nicht anderweitig gedeckt werden können, von den Förderinstitutionen anteilsmässig übernommen werden (max. 80% der effektiven Kosten). Bitte nehmen Sie auch in diesem Fall frühzeitig mit den Förderinstitutionen Kontakt auf.

Generelle Informationsquellen in Bezug auf das Coronavirus

Für den Kulturbereich

Für Filmschaffende

Allgemeine Informationen für Unternehmen und Selbständige