Die Fachkommission Animation beurteilt die Beitragsgesuche für Projektentwicklung und Herstellung im Bereich Animationsfilm, unabhängig von Länge oder Genre. Zudem beurteilt die Fachkommission Projekte aus dem Bereich Anima-Dok, sofern dies von der Produktion beantragt wird.
Sie hat drei fixe und zwei flexible Mitglieder: Werden zu einem Antragstermin nur Kurzfilmprojekte mit einem Budget unter CHF 600’000 eingereicht, entscheidet die Fachkommission zu dritt. Erhält die Filmstiftung zu einem Antragstermin ein Langfilmprojekt, eine Serie mit mehr als 60 min Laufzeit oder beträgt das Budget eines Projektes mehr als CHF 600’000, kommen die zwei flexiblen Mitglieder hinzu und das Gremium entscheidet zu fünft über die gesamte Förderrunde.
Die Mitglieder der Fachkommission werden durch den Stiftungsrat für zwei Jahre gewählt, die Amtszeit ist auf vier Jahre beschränkt. Das Gremium wird anhand des Kompetenzprofils für Mitglieder der Fachkommission Animation besetzt.
Über Anträge und Entscheide führen die Mitglieder der Fachkommission keine Korrespondenz. Anfragen sind immer an die Geschäftsstelle zu richten. Die Antragstellenden können aber eine mündliche Begründung des Entscheids verlangen. Welches Mitglied das Gespräch führt, bestimmt die Fachkommission.
Der Fachkommission Animation gehören folgende Mitglieder an: