Der Fast Track der Zürcher Filmstiftung ist ein Wettbewerb für kreative Konzepte, die den Nachwuchs einbeziehen. Er bietet eine niederschwellige Unterstützung zur Herstellung kurzer und langer Filme mit besonderem künstlerischen Anspruch. Gefördert werden Filmprojekte von Nachwuchsregie und -produktion entweder einzeln oder im Tandem.
Die Filmstiftung übernimmt max. 80 % der Finanzierung (bis CHF 320’000) bei einem Gesamtbudget von höchstens CHF 600’000. Die Restfinanzierung muss innerhalb von 12 Monaten gesichert sein.
Die Gewinnerprojekte des Fast Track 2025
Jury: Luzie Lohmeyer und Jakob Brossmann
«All the World is a Stage»
von Sinan Taner / Ensemble Film GmbH
Begründung der Jury:
Spielerisch und humorvoll entwickelt der Dokumentarfilm «All the World is a Stage» einen jungen Blick auf das hohe Alter. Wir begleiten die Protagonist:innen wie sie über die Jahre immer neu nach gesellschaftlicher Teilhabe, Freundschaft und sogar romantischer Liebe suchen. Den „letzten Akt“ im Schauspiel des Lebens zeigen die Filmemacher als glitzerndes Kaleidoskop menschlicher Leidenschaft. Die Protagonist:innen geben ihre Antwort auf die existenzielle Einsamkeit, manche trotzig und frech, manche zart und poetisch. Eine liebevolle Verbeugung, wenn der letzte Vorhang fällt.
«Das Tal – Ein Wanderfilm»
von Garrick Lauterbach / Letterbox Collective Filmproduktion GmbH
Begründung der Jury:
«Das Tal – Ein Wanderfilm» ist ein ambitionierter Spielfilm, der Mystery mit emotionalem Tiefgang verbindet. Der Genrefilm überzeugt durch ein starkes, klar durchdachtes Konzept, das die Landschaft nicht nur als Kulisse nutzt, sondern als zentrale Kraft inszeniert, die uns an unsere eigenen Grenzen bringt. Die Jury würdigt den Mut des Teams, mit klugem Einsatz der filmischen Mittel innerhalb eines schlanken Budgets eine filmisch anspruchsvolle Erzählung zu realisieren. Sie sieht in der Arbeit von Garrick Lauterbach grosses Regie-Potenzial durch seine präzise Bildsprache, die Fähigkeit, Atmosphäre zu verdichten, und sein Gespür für Rhythmus und Tiefe. Als Arthouse-Film mit starkem Genre-Bezug verspricht das Projekt, den Standort Zürich zu bereichern.
«In the Pines, In the Pines»
von Renée Steffen und Li Tavor / Special Affects Collective
Begründung der Jury:
Im experimentellen Film «In the Pines, In the Pines» wagen sich die Filmemacher:innen an die Grundlagen ihrer eignen Biografie und entwerfen voll Sehnsucht eine gemeinsame Jugend, die sie nie hatten. Diese Autofiktion wird ein Versuch, sich mit der eigenen Geschichte auszusöhnen – nicht, indem man sie annimmt, sondern indem man ihr etwas Eigenes entgegensetzt. Dabei stellen sich grundlegende Fragen: Wie formen wir unsere Identität durch Erinnerung, auch durch Erinnerungen, die nie stattgefunden haben? Und wie beeinflussen diese das Hier und Jetzt, und umgekehrt? Mit den Mitteln des Films und der Imagination entsteht eine Welt aus Sehnsucht, Begehren und Freiheit. Das Projekt überzeugt durch seinen Mut zum Risiko und zur Entwicklung einer eigenständigen filmischen Sprache – und hat die Möglichkeit neue Wege zu entdecken.
Wer kann einreichen?
Projekte können von Vereinen, Genossenschaften, GmbHs und Aktiengesellschaften eingereicht werden, die bereits Erfahrung in der Herstellung von Filmen aufweisen und ihr steuerrechtliches Domizil in der Schweiz haben. Teilnahmeberechtigt sind Teams, bei denen mindestens eine Partei (Regie oder Produktion) als Nachwuchs gilt – also noch keinen Herstellungsbeitrag der Zürcher Filmstiftung für einen langen Film erhalten hat. Mindestens eine der Parteien muss ausserdem seit mindestens zwei Jahren das steuerrechtliche Domizil im Kanton Zürich nachweisen.
Nicht zugelassen sind Projekte,
- die bereits bei einer Förderung im In- oder Ausland für einen Herstellungsantrag eingereicht haben,
- mit einem Medien- oder Sendeunternehmen oder Abrufdienst entwickelt wurden oder
- von Regie oder Produktion eingereicht werden, die schon einmal einen Fast Track gewonnen haben.
Was kann eingereicht werden?
Der Antrag kann entweder ein Projekt mit einem einzelnen Film umfassen oder aus einem Paket mit bis zu drei Kurzfilmen bestehen. Der Regionaleffekt im Kanton Zürich muss dabei mindestens 100 % betragen. Die Fertigstellung des Projekts muss innert zwei Jahren nach abgeschlossener Finanzierung erfolgen.
Wie kann eingereicht werden?
Wer ein Projekt einreichen möchte, muss sich vorgängig auf der Onlineplattform der Zürcher Filmstiftung für den Fast Track registrieren. Achtung: die Freischaltung kann mehrere Tage dauern. Nach erfolgreicher Registrierung wird das Projekt durch den Nutzer via Plattform eingereicht.
Wie werden die eingereichten Projekte beurteilt?
Die jährlich wechselnde Jury beurteilt alle Projekte zunächst anonym und lädt ausgewählte Teams zu einem Gespräch ein. Pro Fast Track Ausgabe werden bis zu drei Gewinnerprojekte gekürt.
Es gelten die Richtlinien und das Merkblatt zu Fast Track sowie die allgemeinen Bestimmungen des Förderreglements.
Eingabefrist: 22. Juni 2026
