Ihr Antrag

Alle für einen Antrag an die Zürcher Filmstiftung relevanten Informationen können und sollen dem Förderreglement entnommen werden. Viele Ihrer Fragen beantworten zudem unsere FAQs.

Am wichtigsten zu wissen sind die folgenden Punkte:

  • Grundsätzlich wird nur auf Anträge eingegangen, welche auf der Onlineplattform der Zürcher Filmstiftung vollständig und fristgerecht eingereicht worden sind.
  • Anträge können nur von antragsberechtigten Personen oder Firmen gestellt werden, welche sich vorgängig auf der Onlineplattform der Zürcher Filmstiftung registriert haben. Firmen mit Hauptsitz im Ausland können sich nicht registrieren (vgl. Ziff. 3.4 Förderreglement.). Die Förderung der Filmstiftung richtet sich an Drehbuchautor:innen sowie Auswertungs- und Produktionsfirmen, die kontinuierlich in der professionellen Kreation, Produktion und Auswertung audiovisueller Inhalte tätig sind. Eine weitere Voraussetzung ist die Unabhängigkeit von Fernsehveranstaltern, Medienunternehmen und von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen.
  • Welche Unterlagen zu einem Antrag gehören, regeln die Merkblätter, welche im Downloadbereich dieser Webseite für jede Förderstufe abrufbar sind.