Der finanzielle Beitrag der Stiftung an ein Projekt ist mit Auflagen und Pflichten für die Antragstellenden verbunden. Diese werden im Förderreglement und in der Auszahlungsvereinbarung, bzw. im Darlehensvertrag ausgeführt. Dazu gehören die Pflicht zur Information, zur professionellen Buchführung, zur Archivierung einer Filmkopie und weitere Auflagen.
(vgl. Förderreglement Ziff. 2.5, Ziff. 4.11 Abs. 1c, Ziff. 5, Ziff. 7.3.2 (nicht abschliessende Aufzählung))
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