Wie wird gefördert?

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Anträge für alle Förderstufen müssen via Onlineplattform der Zürcher Filmstiftung eingereicht werden. Damit Sie Zugang zur Plattform erhalten, müssen Sie sich zunächst dafür registrieren lassen. Dies kann ein bis zwei Arbeitstage dauern, da die Geschäftsstelle der Filmstiftung im Zuge der Registrierung Ihre Antragsberechtigung prüft.

Für die fristgerechte Einreichung muss der vollständige Antrag am Eingabetermin auf der Onlineplattform der Zürcher Filmstiftung bis um 23:59 Uhr MEZ eingereicht werden. Ist der Antrag nicht vollständig oder wird er nach 23:59 Uhr MEZ eingereicht, wird er von der Geschäftsstelle zurückgewiesen.

(vgl. Ziff. 4.2 und Ziff. 4.6 Förderreglement)

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Welche Unterlagen gehören zu einem Antrag?

Im Downloadbereich dieser Webseite ist für jede Förderstufe ein Merkblatt abrufbar, welches die benötigten Antragsunterlagen verbindlich festlegt. Dabei wird zwischen zwingenden, bedingt zwingenden und freiwilligen Beilagen unterschieden. Fehlen bei einem Antrag zwingende und bedingt zwingende Unterlagen, so gilt er als nicht vollständig und wird von der Geschäftsstelle zurückgewiesen.

(vgl. Ziff. 4.5 Abs. 1 und Ziff. 4.6 Förderreglement)

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Was macht ein gutes Antragsdossier aus?

Zuerst einmal sollte das Antragsdossier vollständig und die darin gemachten Angaben korrekt sein, aber das versteht sich ja eigentlich von selbst. Welche Unterlagen zu einem vollständigen Antrag gehören regeln die Merkblätter zu den Förderstufen (s. Downloadbereich).

Einige der erforderlichen Unterlagen verlangen nach einer Beschreibung des Vorhabens, insb. die «Anmerkungen der Autorenschaft», die «Anmerkungen der Regie» und die «Anmerkungen der Produktion». In überzeugenden Dossiers achten die Antragsstellenden bei diesen und weiteren Texten darauf, dass sich die Aussagen nicht wiederholen und dass sie ihr Anliegen präzise und ohne Umschweife auf den Punkt bringen. Denn der Mathematiker und Philosoph Blaise Pascal hatte durchaus recht, wenn er sich mit den Worten «ich hatte nicht die Zeit, mich kürzer zu fassen» bei seinem Leser für einen langen Brief entschuldigte.

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Wie kann ich die Reihenfolge der verlangten Unterlagen im Antragsdossier verändern?

In den Merkblättern zu den Antragsstufen (s. Downloadbereich dieser Webseite) wird die Reihenfolge genannt, in welcher die Onlineplattform die Antragsunterlagen zu einem Dossier zusammenfügt. Diese können Sie nicht ändern.

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Wieso kann ich nicht einfach ein Antragsdossier am Stück schicken?

Dass Antragsstellende die einzelnen Unterlagen eines Antrags einzeln hochladen, bewährt sich für die Filmstiftung aus mehreren Gründen: Die Anträge können intern effizienter geprüft werden, speziell gesuchte Informationen eines Antrags sind mit einem Klick auffindbar und das Vorgehen erlaubt eine Seitenzahlbeschränkung pro Dokumentart.

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Ist es notwendig für die Entwicklungsstufe 1 ein Budget zu erstellen?

Ja, das Projektbudget ist ein auf sämtlichen Förderstufen zwingender Bestandteil eines Antrags, denn es beantwortet die für die Filmstiftung zentrale Frage, wofür Sie die beantragten finanziellen Mittel genau einsetzen möchten.

(vgl. Ziff. 2.7 und Ziff. 4.5 Abs. 1 Förderreglement)

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Was ist mit «Dealmemo» gemeint?

Damit ist ein von den Beteiligten unterschriebenes schriftliches Dokument gemeint, in welchem die vereinbarten Eckpunkte der künftigen Zusammenarbeit festgehalten sind, beispielsweise Werk, Titel, Zeit- und Budgetrahmen der Produktion, Leistungen und Zuständigkeiten der Beteiligten, Rechtekette, Honorare, finanzielle Beteiligung. In einem Deal-Memo kann auch geregelt werden, unter welchen Bedingungen ein Vertrag ausgestellt wird oder das Deal-Memo erlischt (etwa wenn die Finanzierung des Projekts nicht zustande kommt).

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In welcher Sprache muss ein Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss auf Deutsch eingereicht werden. Dokumente wie Deal-Memos, Verträge u.ä. können in einer Schweizer Amtssprache oder Englisch verfasst sein. Drehvorlagen müssen in Originalsprache sowie in hochdeutscher Übersetzung eingereicht werden, dies gilt auch für Drehvorlagen in Dialekt.

(vgl. Ziff. 4.5 Abs. 2 Förderreglement)

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Wieviele Stoffe muss ich für einen Werkbeitrag einreichen?

Lesen Sie dazu bitte das Merkblatt «Werkbeitrag», das im Downloadbereich dieser Webseite abrufbar ist.

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Muss ich als Autor:in mit mir selbst einen Autorenvertrag abschliessen?

Wenn Sie mittels Ihrer eigenen Firma einen Antrag stellen, müssen sie einen Autorenvertrag abschliessen. Denn Sie und Ihre Firma sind juristisch gesehen eigenständige Personen, zwischen denen die Eigentumsrechte an einem Filmstoff geklärt werden müssen.

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Wie viele Male darf ich ein Projekt bei der Filmstiftung vorlegen?

Eine Produktionsfirma darf ein Projekt auf der Entwicklungsstufe 1 maximal einmal, auf den übrigen Entwicklungsstufen maximal zweimal und insgesamt in der Entwicklung maximal dreimal einreichen. Auf Stufe Herstellung darf ein Projekt maximal zweimal eingereicht werden.

Als Autor:in sind Sie für die Entwicklungsstufen 1 und 2 zugelassen, wobei Sie ein Projekt nur mit einer Empfehlung der Fachkommission ein zweites Mal ohne Produktionsfirma einreichen dürfen.

Grundsätzlich darf ein Projekt auf derselben Stufe nur dann ein zweites Mal eingereicht werden, wenn wesentliche Elemente im Projekt grundlegend überarbeitet worden sind.

(vgl. Ziff. 4.4 Förderreglement)

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Ich habe das Projekt einer Produktionsfirma/Autor:in übernommen. Beginnt die Zählweise bezüglich Anzahl Einreichungen nun von neuem?

Nein, die Anzahl der möglichen Einreichungen bezieht sich auf das Projekt und nicht auf die Antragsstellenden.

(vgl. Ziff. 4.4 Förderreglement)

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Zählt es als Einreichung, wenn ich einen Antrag wieder zurückziehe?

Sie können Ihren Antrag bis 11 Kalendertage vor der Fachkommissionssitzung zurückziehen, ohne dass die Einreichung zählt. Ziehen Sie ihn 10 Kalendertage oder weniger vor der Sitzung zurück, dann gilt der Antrag als abgelehnt und das Projekt verliert bei der Anzahl möglicher Einreichungen ein Leben.

(vgl. Ziff. 4.3 Förderreglement)

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Kann ich nach einer Empfehlung zur Weiterentwicklung noch zweimal für die Herstellung eingeben?

Nein, eine Empfehlung zur Weiterentwicklung kann die Fachkommission bei einem ersten Antrag auf Herstellung geben. Deshalb ist nach einer Weiterentwicklung maximal ein weiterer Herstellungsantrag möglich.

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Was bedeutet der Förderentscheid der Weiterentwicklung?

Bei einem ersten Antrag auf Stufe Herstellung kann sich die Fachkommission für einen Beitrag an die Weiterentwicklung entscheiden. Das bedeutet, dass das Projekt ihrer Meinung nach die Voraussetzung für eine Förderung auf Stufe Herstellung in erheblichem Masse, aber noch nicht ausreichend erfüllt. Der Förderentscheid der Weiterentwicklung ist eine Empfehlung für eine Überarbeitung und nochmalige Einreichung des Projekts, er ist jedoch kein Präjudiz.

(vgl. Ziff. 6.1.3 Förderreglement)

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Wer entscheidet über meinen Antrag?

Über die Förderung der eingereichten Projektanträge entscheidet die jeweilige Fachkommission. Deren Mitglieder werden vom Stiftungsrat der Filmstiftung für zwei Jahre gewählt und können einmal für weitere zwei Jahre wiedergewählt werden. Die aktuelle Zusammensetzung der Fachkommissionen publizieren wir auf der Webseite unter Gremien.

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Nach welchen Kriterien wird der Förderentscheid gefällt?

Die jeweils zuständige Fachkommission prüft die Anträge gemäss den Entscheidungskriterien, die in Ziff. 4.7 des Förderreglements genannt sind. Zusammengefasst sind dies künstlerische, produktionelle und finanzielle Aspekte, welche den Ausschlag geben. Die Drehvorlage und das gesamte Produktionsdossier sind denn auch als Einheit zu sehen: Die Kalkulation des Budgets, die geplante Produktionsstruktur und die Verträge werden daraufhin geprüft, ob sie zusammenpassen und ob sie sich kohärent zum künstlerischen Vorhaben verhalten, das sich in der Drehvorlage und den Anmerkungen von Autorenschaft, Regie und Produktion präsentiert.

Zur Kohärenz gehört weiter, dass es ein Zielpublikum für das Vorhaben gibt und die angedachte Auswertungsstrategie geeignet dazu ist, dieses auch tatsächlich zu erreichen – sei dies im Bereich der künstlerischen Exzellenz an internationalen Festivals oder im Bereich der Populärkultur in den heimischen Kinos.

Und zuletzt können bei der Förderentscheidung auch Überlegungen zur Nachhaltigkeit und zur Diversität eine Rolle spielen. Zur Nachhaltigkeit gehört dabei nicht nur die ökologische Dimension, also die Frage, ob die Herstellung des Filmes möglichst ressourcenschonend geschieht, sondern auch die soziale und ökonomische Dimension und damit Fragen wie: Werden angemessene Löhne bezahlt? Gibt es Ausbildungsplätze für Nachwuchsfilmschaffende? Gibt es Betreuungsangebote am Set? Spiegelt sich Diversität in der Geschichte oder/und in Crew und Cast? Halten sich die Rückstellungen in einem vertretbaren Rahmen? Gibt das Filmwerk der Bevölkerung des Kantons Zürich etwas zurück?

(vgl. Ziff. 4.7 Förderreglement)

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Antragstellende können zu einem Gespräch mit der Fachkommission eingeladen werden. Wer entscheidet über die Einladung?

Antragstellende, die einen Antrag auf Stufe Herstellung einreichen, können von der Fachkommission zu einem halbstündigen Gespräch in die Kommissionssitzung eingeladen werden. Ausgesprochen wird die Einladung etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin – zu einem Zeitpunkt also, da die Fachkommission sich noch nicht über die eingereichten Projekte ausgetauscht hat. Aber wie wird dann entschieden, wer eingeladen wird? Es reicht aus, wenn ein Mitglied der Kommission aufgrund der Antragsunterlagen noch inhaltliche oder produktionelle Fragen zum Projekt hat und daher den Wunsch zur Einladung äussert.

Die Statistik zeigt übrigens, dass es keine Korrelation zwischen Zusagen, Absagen und Gesprächsbesuchen gibt. Eine Einladung zum Gespräch führt nicht häufiger zu einer Zusage als zu einer Absage und dasselbe gilt für den Fall der «Nichteinladung».

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Wie lange dauert es, bis ich den Förderentscheid erhalte?

Nach dem Einreichtermin dauert es in der Regel sechs Wochen, bis die mehrtägige Fachkommissionssitzung stattfindet. Die Sitzungsdaten werden auf der Webseite der Filmstiftung publiziert. Den Förderentscheid erhalten Sie ein bis zwei Tage nach Ende der Sitzung schriftlich.

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Wie bekomme ich Bescheid, ob mein Projekt gefördert worden ist?

Den Förderentscheid laden wir ein bis zwei Tage nach Sitzungsende auf der Onlineplattform hoch. Sie erhalten einen diesbezüglichen Hinweis per Mail. Davor werden keine Förderentscheide kommuniziert (weder per Telefon noch per E-Mail).

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Kann ich gegen einen ablehnenden Entscheid rechtlich vorgehen?

Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

(vgl. Ziff 1.3 Förderreglement)

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Ich habe eine Förderzusage erhalten, wann bekomme ich die gesprochenen Fördermittel?

Ein positiver Förderentscheid verleiht noch keinen Anspruch auf Auszahlung. Dieser entsteht erst, wenn mit der Filmstiftung eine Auszahlungsvereinbarung (bei Förderung der Entwicklung oder Auswertung) oder ein Darlehensvertrag (bei Förderung der Herstellung) abgeschlossen wird. Eine Vereinbarung oder einen Vertrag stellt die Stiftung erst aus, wenn die antragstellende Person oder Firma innerhalb der in der Förderzusage genannten Frist ein Tatsächlichkeitsdossier einreicht und darin u.a. belegt, dass mindestens 90% der Projektfinanzierung nachweislich gesichert sind und alle relevanten Verträge vorliegen. Förderbeiträge werden jeweils in Raten ausbezahlt.

(vgl. Ziff. 4.10 und 4.11 Förderreglement)

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Was ist eine Auszahlungsvereinbarung?

Ein positiver Förderentscheid verleiht noch keinen Anspruch auf Auszahlung. Dieser entsteht erst, wenn mit der Filmstiftung eine Auszahlungsvereinbarung (bei Förderung der Entwicklung oder Auswertung) oder ein Darlehensvertrag (bei Förderung der Herstellung) abgeschlossen wird. In einer Auszahlungsvereinbarung werden die Leistungen der Stiftung, die Auszahlungsbedingungen und die Pflichten der antragsstellenden Produktionsfirma oder Person geregelt.

(vgl. Ziff. 4.10 und 4.11 Abs. 4 Förderreglement)

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Was ist ein Darlehensvertrag?

Ein positiver Förderentscheid verleiht noch keinen Anspruch auf Auszahlung. Dieser entsteht erst, wenn mit der Filmstiftung eine Auszahlungsvereinbarung (bei Förderung der Entwicklung oder Auswertung) oder ein Darlehensvertrag (bei Förderung der Herstellung) abgeschlossen wird. In einem Darlehensvertrag werden die Leistungen der Stiftung, die Auszahlungsbedingungen und die Pflichten der antragsstellenden Produktionsfirma geregelt. Unter anderem hält der Vertrag fest, unter welchen Voraussetzungen eine Rückzahlung des Darlehens fällig wird.

(vgl. Ziff. 4.10 und 4.11 Abs. 4 Förderreglement)

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Was ist ein Tatsächlichkeitsdossier?

Die Finanzierung eines Filmes, insbesondere dessen Herstellung, dauert meist mehrere Monate, in welchen sich das Projekt noch laufend weiterentwickelt. Mit dem Tatsächlichkeitsdossier geben Sie den aktualisierten Projektstand bekannt, auf dessen Grundlage die Auszahlungsvereinbarung oder der Darlehensvertrag ausgestellt wird. Welche Unterlagen zu einem Tatsächlichkeitsdossier gehören, regelt das Merkblatt zum Tatsächlichkeitsdossier, das im Downloadbereich dieser Webseite heruntergeladen werden kann.

(vgl. Ziff. 4.11 Förderreglement)

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Wieso muss ich beim Einreichen des Tatsächlichkeitsdossiers alle Unterlagen nochmals hochladen?

Damit die Wahrscheinlichkeit grösser ist, dass wir tatsächlich die aktuellen Unterlagen erhalten.

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Weshalb wird der Förderbeitrag in Raten ausbezahlt?

Wenn Sie einen Förderbeitrag erhalten, sind Sie dazu verpflichtet, die Filmstiftung über den Projektverlauf zu informieren. Damit dies zu bestimmten Zeitpunkten auf jeden Fall geschieht, zahlt die Filmstiftung die Fördermittel in Raten aus und prüft vor jeder weiteren Auszahlung, ob die Bedingungen dafür erfüllt sind und die Fördervoraussetzungen von den Antragsstellenden nach wie vor erfüllt werden.

(vgl. Ziff. 4.12 Förderreglement)

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Wie und wann erhalte ich die nächste Ratenzahlung?

In Punkt 2 der Auszahlungsvereinbarung, bzw. des Darlehensvertrages werden die Bedingungen genannt, unter welchen eine weitere Rate ausbezahlt wird. Förderbeiträge werden gegen Rechnung ausbezahlt.

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Muss ich der Filmstiftung eine Rechnung schicken?

Ja, für die Auszahlung einer Förderrate müssen Sie uns eine Rechnung (ohne MwSt.) mit den folgenden Angaben schicken: Absender, Datum, Projekttitel und -nummer, Auszahlungsrate, Kontoangaben.

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Was ist ein Cashflowplan?

Ein Cashflowplan, auch Mittelflussplanung genannt, ist eine Gegenüberstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben während des Projektverlaufs. Mit Hilfe dieses Planungstools können Sie Liquiditätsengpässe voraussagen und falls nötig Gegenmassnahmen ergreifen. Ein Cashflowplan hilft somit beim Projektmanagement.
Wird ein Projekt in der Herstellung gefördert, ist die Produktionsfirma verpflichtet, eine aktuelle Cashflowplanung zu führen und der Filmstiftung jederzeit auf Anfrage hin vorzulegen.

(vgl. Ziff. 5.3 Abs. 2 Förderreglement)

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Was ist ein Recoupmentplan?

Ein Recoupmentplan legt fest, wie die Finanzierungspartner:innen an den Einnahmen aus einem Filmwerk beteiligt sind. Der Filmstiftung muss ein unterzeichneter Recoupmentplan vorgelegt werden, wenn es sich beim unterstützten Projekt um eine Koproduktion handelt oder wenn sich Inverstor:innen/Sponsor:innen an dessen Finanzierung beteiligen.

(vgl. Ziff. 5.5 Förderreglement)

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Wann muss der Filmstiftung ein Recoupmentplan vorgelegt werden?

Wenn es sich beim unterstützen Projekt um eine Koproduktion handelt oder wenn sich Inverstor:innen/Sponsor:innen an dessen Finanzierung beteiligen, muss der Filmstiftung zum Zeitpunkt des Tatsächlichkeitsdossiers ein Recoupmentplan vorgelegt werden.

(vgl. Ziff. 5.5 Förderreglement)

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