Zürcher Filmpreis 2023

Der Zürcher Filmpreis 2023 wird in drei Kategorien verliehen: Kurzfilm, langer Dokumentarfilm und langer Spielfilm. In jeder Kategorie entscheidet eine jährlich wechselnde Fachjury, welche der eingereichten Werke eine Auszeichnung erhalten. Es werden je der beste Film ausgezeichnet und zudem je zwei herausragende Leistungen.

Anmeldeschluss: 31. Juli 2023
Bekanntgabe der Gewinner:innen: Anfang November 2023

Bitte lesen Sie im Vorfeld der Projekt-Einreichung das «Reglement Zürcher Filmpreise» sowie die «Ausschreibung Zürcher Filmpreis 2023». Beide Dokumente enthalten alle relevanten Informationen zur Teilnahme und sind auch unter Downloads zu finden.

Nachfolgend ein Auszug der wichtigsten Informationen:

Teilnahmebedingungen

Produktionsfirmen können audiovisuelle Werke anmelden, wenn sie seit mind. zwei Jahren ihren steuerrechtlichen Hauptwohnsitz im Kanton Zürich haben und im Schweizerischen Handelsregister eingetragen sind. Bei Schweizer Produktionsfirmen ohne Sitz im Kanton Zürich muss die am Projekt beteiligte Autorenschaft oder Regie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz seit mind. zwei Jahren im Kanton Zürich haben. Koproduktionen werden berücksichtigt, wenn eine das Werk prägende Zürcher Beteiligung künstlerischer, technischer oder finanzieller Natur nachgewiesen werden kann. Das Werk sollte innerhalb des vergangenen Jahres veröffentlich worden sein – zurückgerechnet vom 31. Juli 2023. Werke, die eine verbindliche Einladung zur Premiere an einem Festival oder für ein Releasedatum vor dem 1. Oktober 2023 vorweisen können, sind unter der Voraussetzung zugelassen, dass sie bis zum 31. August 2023 zum Visionieren zur Verfügung stehen.

Genres

Es können Spielfilme, Dokumentarfilme, Animationsfilme und Experimentalfilme für die folgenden drei Kategorien eingereicht werden: (a) Langer Spielfilm, (b) Langer Dokumentarfilm und (c) Kurzfilm.

Anmeldung

Um ein Werk zum Zürcher Filmpreis anzumelden, nutzen Sie das Anmeldeformular und reichen dieses zusammen mit sämtlichen Beilagen bis zum 31. Juli 2023 ein (es gilt das Datum des Poststempels). Das Anmeldeformular steht auch im Downloadbereich der Webseite der Zürcher Filmstiftung bereit.

Auf unvollständige Anmeldungen wird nicht eingetreten. Es gibt keine Nachreichfrist für fehlende Unterlagen (ausgenommen das Visionierungsmaterial der Werke, die unter Ziff. 2 Abs. 6 Reglement zu «Zürcher Filmpreise» fallen).

Es gelten das eingangs erwähnte «Reglement Zürcher Filmpreise» und die allgemeinen Bestimmungen des Förderreglements: www.filmstiftung.ch/ihr-antrag/downloads