Anträge in der selektiven Filmförderung und der Förderung Digitale Kultur werden nach Eingang auf die Einhaltung der formellen Voraussetzungen geprüft und bei Annahme durch die entsprechenden Fachkommissionen inhaltlich beurteilt.
- Fachkommission Fiction
- Fachkommission Nonfiction
- Fachkommission Animation
- Fachkommission Digitale Kultur
Die Entscheide der Fachkommissionen sind endgültig, es besteht keine Rekursmöglichkeit. Die Antragsteller haben aber Anspruch auf eine mündliche Begründung durch ein von der Fachkommission bestimmtes Kommissionsmitglied.
Ein Antrag kann bei negativem Entscheid der Fachkommissionen Fiction, Nonfiction und Animation nur dann ein zweites Mal eingereicht werden, wenn das Projekt von der Fachkommission zur Weiterentwicklung empfohlen wurde oder wenn sich gegenüber der Ersteingabe wesentliche Projektänderungen ergeben haben. Der Förderbescheid enthält jeweils einen Hinweis auf die möglichen Optionen.
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