Förderinstrumente

Förderinstrumente der Zürcher Filmstiftung

Anträge in der selektiven Förderung werden nach Eingang auf die Einhaltung der formellen Voraussetzungen geprüft und bei Annahme je nach Genre durch die Fachkommission Fiction oder durch die Fachkommission Nonfiction inhaltlich beurteilt.

Ein Antrag kann bei negativem Entscheid nur dann ein zweites Mal eingereicht werden, wenn das Projekt von der Fachkommission zur Weiterentwicklung empfohlen wurde oder wenn sich gegenüber der Ersteingabe wesentliche Projektänderungen ergeben haben. Der Förderbescheid enthält jeweils einen Hinweis auf die möglichen Optionen.

Die Entscheide der Fachkommissionen sind endgültig, es besteht keine Rekursmöglichkeit. Die Antragsteller haben aber Anspruch auf eine mündliche Begründung durch ein von der Fachkommission bestimmtes Kommissionsmitglied.

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Werkbeitrag

Einen Werkbeitrag für die Ausarbeitung neuer Filmstoffe kann beantragen, wer als Autor:in bei der Zürcher Filmstiftung antragsberechtigt ist, also bereits mindestens ein Drehbuch zu einem langen Film oder zu einem Animationsfilm gemeinsam mit einer Produktion entwickelt hat.

Alle Anträge sind in elektronischer Form einzureichen. Bitte registrieren Sie sich dazu rechtzeitig vor einem Eingabetermin auf der Onlineplattform. Der Werkbeitrag ist personen- und nicht projektbezogen. Daher muss ein Antrag zwingend ein Motivationsschreiben, die geplante Arbeitsmethode sowie ein aktuelles Werkverzeichnis enthalten. Pro Jahr und Fachkommission gibt es zwei Eingabetermine und pro Autor:in kann höchstens alle vier Jahre ein Werkbeitrag gesprochen werden.

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Projektentwicklung

In der Projektentwicklung gibt es keine Formatbeschränkung. Insgesamt sind drei Förderstufen möglich, welche auch miteinander kombiniert werden können: «Ideen- und Konzeptentwicklung», «Treatment- und Drehbuchentwicklung» sowie «Drehbuch- und Herstellungsentwicklung».

Alle Anträge auf Projektentwicklung sind in elektronischer Form einzureichen. Bitte registrieren Sie sich dazu rechtzeitig vor einem Eingabetermin auf der Onlineplattform. Im Erfassungsvorgang werden Ihnen die notwendigen Unterlagen zum Upload angezeigt. Bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt Antrag Entwicklung.

Entwicklung 1. Stufe

Auf Basis eines Exposés oder eines ersten Projektentwurfs wird die Ideen- und Konzeptentwicklung unterstützt.

Zu den spezifischen Anforderungen in den einzelnen Genres beachten Sie bitte die Matrix im Förderreglement sowie die Hinweise im Merkblatt.

Entwicklung 2. Stufe

Auf Basis eines Treatments oder eines Rechercheergebnisses wird die Entwicklung einer ersten Drehbuchfassung, einer Drehvorlage oder weitere Entwicklung eines Serienkonzepts unterstützt.

Zu den spezifischen Anforderungen in den einzelnen Genres beachten Sie bitte die Matrix im Förderreglement sowie die Hinweise im Merkblatt.

Entwicklung 3. Stufe

Auf Basis einer Drehvorlage, einer Drehbuchfassung  oder eines entwickelten Storyboards wird die Herstellungsvorbereitung unterstützt.

Zu den spezifischen Anforderungen in den einzelnen Genres beachten Sie bitte die Matrix im Förderreglement sowie die Hinweise im Merkblatt.

Transmediale Projekte

Anträge für die Entwicklung eines transmedialen Projektes können bei der Fachkommission Fiction, bei der Fachkommission Nonfiction oder bei der Fachkommission Animation eingereicht werden. Es gibt keinen gesonderten «Fördertopf».

 

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Herstellung

Gefördert werden können sowohl Projekte mit majoritärer Beteiligung als auch mit minoritärer Beteiligung der antragstellenden Produktionsfirma, unabhängig von der Länge und vom Auswertungsformat.

Alle Anträge auf Herstellung sind in elektronischer Form einzureichen. Bitte registrieren Sie sich dazu rechtzeitig vor einem Eingabetermin auf der Onlineplattform. Im Erfassungsvorgang werden Ihnen die notwendigen Unterlagen zum Upload angezeigt. Bitte beachten Sie das „Merkblatt Antrag Herstellung“, das Sie im Downloadbereich dieser Webseite finden.

Bei internationalen Koproduktionen ist ebenfalls das Merkblatt des BAK mit praktischen Informationen hilfreich. Es gilt allerdings zu beachten, dass es in einzelnen Punkten abweichende Regelungen gibt: So stellt das Reglement der Zürcher Filmstiftung bspw. ausschliesslich auf den Wohnsitz ab, unabhängig von der Nationalität.

Fiktionale Formate

Eingereicht werden können sowohl Kurz- als auch Langfilme in unabhängiger Produktion. Die Herstellungs- bzw. Dreharbeiten dürfen jedoch erst nach dem Kommissionsentscheid aufgenommen werden.

Konzeptionelle und nonfiktionale Formate

Bei den übrigen Formaten sind vorgezogene Arbeiten zur Sicherung des Projekts ohne besondere Bewilligung möglich. Sie erfolgen aber auf alleiniges Risiko der Produktion und haben keine präjudizierende Wirkung auf den Kommissionsentscheid. Ein vorzeitiger Herstellungsbeginn ist anzugeben und zu begründen.

Produktionen für das Fernsehen

Anträge können gestellt werden für Animationsfilme oder für Projekte mit einer Gesamterzähldauer von mind. 60 Minuten. Zudem muss das beteiligte Medienunternehmen eine Vereinbarung mit der Branche abgeschlossen haben, in welcher Grundsätze zur unabhängigen Produktion, zu den Koproduktionsbedingungen und zum jährlichen Produktionsvolumen festgelegt sind. Im übrigen gelten die allgemeinen Förderbestimmungen für Herstellungsbeiträge.

Trans- und crossmediale Projekte

Projekte mit mehreren Vektoren werden in ihrer Gesamtheit beurteilt, Förderbeiträge sind jedoch nur an die Kosten des filmischen Teils möglich. Die Anträge können bei der Fachkommission Fiction, bei der Fachkommission Nonfiction oder der Fachkommission Animation eingereicht werden.

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Filmauswertung

Auf Stufe Auswertung unterstützt die Filmstiftung Produktions- und Verleihfirmen bei der Veröffentlichung eines Filmprojektes.

Es gibt dafür das Förderinstrument «Marketing & Promotion», bei welchem eine Fachkommission die Förderentscheidung trifft oder es gibt die automatische Auswertungsförderung für durchgeführte Massnahmen im Bereich Festival- und Kinostart. Das Merkblatt «Auswertungsförderung», das im Downloadbereich der Webseite heruntergeladen werden kann, erläutert die genannten Förderinstrumente im Detail.

Marketing und Promotion

Diese Förderung ist eine ergänzende Massnahme zur Herstellungsförderung. Die Konzepte müssen von Produktions- und Auswertungsfirma gemeinsam entwickelt und von der Produktion eingereicht werden. Ziel ist eine professionelle Marketingstrategie, welche schon während der Dreharbeiten bzw. während der Postproduktion einsetzt.

Alle Anträge für Marketing- und Promotionsmassnahmen sind in elektronischer Form einzureichen. Bitte registrieren Sie sich dazu rechtzeitig vor einer geplanten Eingabe auf der Onlineplattform. Im Erfassungsvorgang werden Ihnen die notwendigen Unterlagen zum Upload angezeigt.

Automatische Auswertungsförderung

Filme, welche in der Herstellung durch die Zürcher Filmstiftung gefördert wurden, können im Rahmen der automatischen Auswertungsförderung unterstützt werden, sofern kein Antrag für Marketing- und Promotionsmassnahmen gestellt wurde.

Es werden durchgeführte Massnahmen in den Bereichen Marktanalyse, Festivalstart, Kinostart mit Auswertungsfirma und Kinostart ohne Auswertungsfirma unterstützt. Auch diese Anträge sind in elektronischer Form via Onlineplattform einzureichen.

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Förderprogramm «Fast Track»

Der Wettbewerb Fast Track wird derzeit neu konzipiert. Die überarbeiteten Details und Teilnahmebedingungen werden im Frühjahr bekanntgegeben. Der nächste Termin für die Einreichung von Projekten ist für die zweite Jahreshälfte 2025 geplant, um kreative Konzepte einzureichen, die unkonventionelle Formate testen und neue Wege beschreiten.

Referenzmittel

Seit 2018 erhalten Produktionsfirmen Referenzmittelgutschriften für Festival- und/oder Kinoerfolge ihres Filmes. Regie und Autorenschaft können einen «Kontinuitätsbonus» erhalten.

Succès Zürich

Für Referenzmittelgutschriften sind drei Voraussetzungen zu erfüllen: Die Produktionsfirma muss den Hauptfirmensitz im Kanton Zürich haben und für das Projekt in der selektiven Herstellungsförderung antragsberechtigt gewesen sein. Weiter muss der Langfilm mindestens 33’000 (Fiction) bzw. 20’000 (Nonfiction) Kinoeintritte inkl. umgerechneter Festivalpunkte erreicht haben. Bei Kurzfilmen liegt die Eintrittsschwelle bei 15’000.

Berücksichtigt werden alle Kinoeintritte und Festivalteilnahmen während 24 Monaten ab Start der Auswertung.

Kontinuitätsbonus für Autor:innen

Autor:innen von langen Filmen mit Hauptwohnsitz im Kanton Zürich seit mindestens zwei Jahren erhalten einen Kontinuitätsbonus von CHF 15’000, sobald die Fachkommission für das Projekt einen Herstellungsbeitrag gesprochen hat.

Kontinuitätsbonus für Regisseur:innen

Erreicht ein Film die Eintrittsschwelle für Referenzmittel, so wird der Regie ein Bonus in gleicher Höhe wie der Autorenschaft gutgeschrieben. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz im Kanton Zürich seit mindestens zwei Jahren.

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