Anträge in der selektiven Förderung werden nach Eingang auf die Einhaltung der formellen Voraussetzungen geprüft und bei Annahme je nach Genre durch die Fachkommission Fiction oder durch die Fachkommission Nonfiction inhaltlich beurteilt.
Ein Antrag kann bei negativem Entscheid nur dann ein zweites Mal eingereicht werden, wenn das Projekt von der Fachkommission zur Weiterentwicklung empfohlen wurde oder wenn sich gegenüber der Ersteingabe wesentliche Projektänderungen ergeben haben. Der Förderbescheid enthält jeweils einen Hinweis auf die möglichen Optionen.
Die Entscheide der Fachkommissionen sind endgültig, es besteht keine Rekursmöglichkeit. Die Antragsteller haben aber Anspruch auf eine mündliche Begründung durch ein von der Fachkommission bestimmtes Kommissionsmitglied.
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