Die Förderung

Die Zürcher Filmstiftung fördert professionelles Filmschaffen im Kanton Zürich.

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden schwergewichtig Entwicklung, Produktion und Auswertung in allen Genres unterstützt. Ausgeschlossen sind Postproduktionsbeiträge.

Die Zürcher Filmstiftung fördert in der Entwicklung und Herstellung grundsätzlich alle Formate (allerdings keine Games). In der Auswertung gibt es seit 1. Januar 2018 Beiträge an Marketing- und Promotionskonzepte. Für die Förderkategorien im Einzelnen konsultieren Sie bitte das aktuelle Förderreglement.

Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen, die seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich domiziliert sind oder die seit mindestens zwei Jahren bestehen und eine:n Autor:in bzw. eine:n Regisseur:in unter Vertrag haben, der:die seit mindestens zwei Jahren den Erstwohnsitz im Kanton Zürich hat.

Werkbeiträge können nur Autor:innen mit Wohnsitz im Kanton Zürich beantragen.

Es sind sowohl Projekte mit majoritärer als auch mit minoritärer Beteiligung antragsberechtigt.
Eine internationale Zusammenarbeit ist schon während der Entwicklung möglich und förderbar (Ko-Entwicklung).

Weitere Informationen zu Koproduktionen der Schweiz mit dem Ausland finden Sie in der Publikation Coproducing with Switzerland und auf der Webseite des Bundesamts für Kultur.

Grundlagen

Die Grundlage der Stiftungstätigkeit bilden die Statuten vom 15. November 2004. Gestützt darauf hat der Stiftungsrat ein Förderreglement erlassen, welches unter anderem die Förderinstrumente definiert und die Arbeitsweise und Entscheidkriterien für die Fachkommissionen festlegt.

Ausstandsregel

Mitglieder sämtlicher Organe der Zürcher Filmstiftung sind verpflichtet, unaufgefordert in den Ausstand zu treten, wenn Geschäfte behandelt werden, die ihre eigenen Interessen oder die Interessen von ihnen nahestehenden natürlichen oder juristischen Personen berühren.
Mitglieder von Fachkommissionen treten in der Regel während der ganzen Kommissionssitzung in den Ausstand, wenn sie in Bezug auf ein Gesuch befangen sind. Sie gelten insbesondere dann als befangen, wenn sie von einem zu treffenden Entscheid unmittelbar berührt oder in anderer Funktion über dasselbe Projekt entscheidungsberechtigt sind.
Die Fachkommission ist nur beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder oder Ersatzpersonen anwesend sind.

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Qualität statt Quantität

Die Dynamisierung der Stoffentwicklung und eine Stärkung der professionellen Bedingungen der Filmbranche sind ein zentrales Ziel des 2018 totalrevidierten Förderreglements.

Mit der damals erhaltenen Erhöhung der Filmkredite von Stadt und Kanton Zürich will die Zürcher Filmstiftung nicht insgesamt mehr Filme unterstützen, sondern Schwerpunkte setzen und einzelne Projekte besser finanzieren. Mit gezielten Marketing- und Promotionsmassnahmen soll zudem die Wahrnehmung geförderter Filme erhöht werden.

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Breit angelegte Stoffentwicklung

Während das technische Knowhow in den letzten Jahren perfektioniert wurde, liegt in der Stoffentwicklung für Schweizer Filme noch viel Potential.

Hier setzt die Initiative der Zürcher Filmstiftung ein. Produktionsfirmen und Autorenschaft werden seit 1. Januar 2018 über die drei Stufen Konzeptentwicklung, Drehbuchentwicklung und Herstellungsvorbereitung gefördert. Dabei obliegt die Projektgestaltung ganz den Antragstellenden. Sie entscheiden, ob aus der Idee ein Spielfilm, eine Dokumentation, eine Fernsehserie oder ein Transmediaprojekt entstehen soll. Die beiden fünfköpfigen Fachkommissionen der Filmstiftung überprüfen anschliessend die Kohärenz des Vorhabens. Mit der Stärkung der Stoffentwicklung soll die Arbeitskontinuität und Professionalität von im Kanton Zürich ansässigen Autorinnen und Autoren wesentlich verbessert werden.

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Förderung innovativer Projekte

Mit dem jährlich stattfindenden Wettbewerb «Fast Track» fördert die Filmstiftung Projekte mit einem Budget von max. CHF 400’000, welche einen besonderen künstlerischen Anspruch oder einen technisch innovativen Charakter haben. Die Beurteilung erfolgt in einem neuartigen, schnellen und administrativ schlanken Verfahren durch eine künstlerische Jury.

Marketing und Promotion

Anstelle der traditionellen Kinoverleihförderung unterstützt die Zürcher Filmstiftung frühzeitige Marketing- und Promotionsmassnahmen. Die Konzepte müssen von der Produktions- und der Auswertungsfirma gemeinsam entwickelt und eingereicht werden. Dies ist eine ergänzende Massnahme zur verstärkten Stoffentwicklung. Ziel ist eine professionelle Marketingstrategie, welche schon während der Dreharbeiten einsetzt.