Die Förderung
Die Zürcher Filmstiftung fördert das Schaffen in den Bereichen Film und Digitale Kultur im Kanton Zürich.
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden schwergewichtig Entwicklung, Produktion und Auswertung in allen Genres unterstützt. Ausgeschlossen sind Postproduktionsbeiträge.
Die Zürcher Filmstiftung fördert in der Entwicklung und Herstellung grundsätzlich alle Formate. In der Auswertung gibt es seit 1. Januar 2018 Beiträge an Marketing- und Promotionskonzepte. Für die Förderinstrumente im Einzelnen konsultieren Sie bitte das aktuelle Förderreglement.
Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen, die seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich domiziliert sind oder die seit mindestens zwei Jahren bestehen und eine:n Autor:in bzw. eine:n Regisseur:in unter Vertrag haben, der:die seit mindestens zwei Jahren den Erstwohnsitz im Kanton Zürich hat.
Werkbeiträge können nur Autor:innen mit Wohnsitz im Kanton Zürich beantragen.
Es sind sowohl Projekte mit majoritärer als auch mit minoritärer Beteiligung antragsberechtigt.
Eine internationale Zusammenarbeit ist schon während der Entwicklung möglich und förderbar.
Weitere Informationen zu Koproduktionen der Schweiz mit dem Ausland finden Sie in der Publikation Coproducing with Switzerland und auf der Webseite des Bundesamts für Kultur.
Grundlagen
Die Grundlage der Stiftungstätigkeit bilden die Statuten vom 15. November 2004. Gestützt darauf hat der Stiftungsrat ein Förderreglement erlassen, welches unter anderem die Förderinstrumente definiert und die Arbeitsweise und Entscheidkriterien für die Fachkommissionen festlegt.
Qualität statt Quantität
Die Dynamisierung der Stoffentwicklung und eine Stärkung der professionellen Bedingungen der Filmbranche sind ein zentrales Ziel des 2018 totalrevidierten Förderreglements.
Breit angelegte Stoffentwicklung
Während das technische Knowhow in den letzten Jahren perfektioniert wurde, liegt in der Stoffentwicklung für Schweizer Filme noch viel Potential.
Niederschwellige Unterstützung
Der Wettbewerb «Fast Track» ist eine niederschwellige Unterstützung zur Herstellung kurzer und langer Filme mit einem Budget von max. CHF 600’000, welche einen besonderen künstlerischen Anspruch haben. Das Förderinstrument richtet sich an neue Talente im Bereich Regie oder Produktion, deren Projekte bisher noch keine Fast Track- oder Herstellungsförderung von der Filmstiftung erhielten. Die Beurteilung erfolgt durch eine Jury.
Marketing und Promotion
Anstelle der traditionellen Kinoverleihförderung unterstützt die Zürcher Filmstiftung frühzeitige Marketing- und Promotionsmassnahmen. Die Konzepte müssen von der Produktions- und der Auswertungsfirma gemeinsam entwickelt und eingereicht werden. Dies ist eine ergänzende Massnahme zur verstärkten Stoffentwicklung. Ziel ist eine professionelle Marketingstrategie, welche schon während der Dreharbeiten einsetzt.